Privatinsolvenz und Steuern

Ich bin in der Altersteilzeit und in Privatinsolvenz Der Pfändungsbetrag wurde anhand meines Betriebsnetto und dem Aufstockungsbetrag( Brutto, wird nachträglich versteuert) ermittelt.
Da der Aufstockungsbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs.1 Nr.1g EStg) unterliegt, muss im Folgejahr Steuern nachgezahlt werden.
Ich verstehe nicht das ich jetzt noch die Steuern für den Aufstockungsbetrag nachzahlen muss, müsste der nicht aus der Insolvenzmasse gezahlt werden weil in dieser auch eingezahlt wurde. Wäre ich nicht in der Altersteilzeit müsste ich auf mein Netto keine Steuern nachzahlen.
Können sie mir darauf eine plausible Antwort darauf geben?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    auch in der Insolvenz bleiben Sie steuerpflichtig. Die Insolvenzmasse dient der Befriedigung der Forderungen der Gläubiger, die Gegenstand des Insolvenzverfahrens sind. Es entstehen aber laufend Steuerschulden, die nicht Gegenstand des Insolvenzverfahrens sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert