1073,88 € grundsicherung……

wie motiviert der deutsche gesetzgeber schuldner zum viel-arbeiten für den schulden-abbau, wenn er denen über die hälfte des gehaltes wegnimmt und sogar vom pfändungsSCHUTZ-konto gelder abgezogen werden dürfen ….wie soll man mit 1073,88 € monatlich ein menschenWÜRDIGES leben führen, mal kultur genießen, mal entspannen u.a. tun ???? als wechselschichtarbeiter bleiben mir etwa 1200-1300 € restgehalt monatlich. die hatte ich durchdacht so eingeplant, daß für mich noch etwas übrig bleibt. dann erfahre ich von dieser grundsicherung und 200-300 € zieht mir die sparkasse ab und ich bin geschockt …….und frage mich BESORGT , wie mein leben nun weitergehen soll. in ein paar jahren wollte ich in rente gehen …..

2 Kommentare
  1. Petra
    says:

    Mein Schwiegersohn hat ein Insolvenzverfahren auf Grund einer schief gegangenen Selbständigkeit hinter sich und ist vor ca. zwei Jahren Restschuldbefreit worden. Für die Kosten des Insolvenzverfahrens bestand bisher eine Stundung, da er trotz Vollbeschäftigung in seinem erlernten Beruf zusätzlich Aufstockung zur Sicherung des Lebensunterhaltes für sich, seine Ehefrau (z.Zt. zu Hause), zwei gemeinsame Kinder und ein Kind aus einer vorherigen Beziehung der Ehefrau (Kind erhält Halbwaisenrente) erhielt. Je nach geleisteter Stundenzahl und evtl. gezahlter Zuschläge ist sein Lohn unterschiedlich hoch und daher wechselt die Familie z.Zt. immer wieder aus der ALG II-Aufstockung in Wohngeldzahlung plus Kindergeldzuschlag.
    Im Juli wurden seine Vermögensverhältnisse wieder einmal abgefragt und nun erhielt er vom Amtsgericht eine Aufforderung, einen Ratenzahlungsvorschlag mit mindestens 20 Euro/Monat zu unterbreiten.
    Nun meine Fragen:
    Er erhielt nur dieses Aufforderungsschreiben, keinen Beschluss über die Aufhebung der Stundung und auch keine Rechtsmittelbelehrung oder so. Ist das rechtens?
    Gibt es eine Netto-/Bruttoeinkommensgrenze ab der die Stundung aufgehoben wird oder gilt hier auch die Pfändungstabelle? (durchschnittliches Monatseinkommen Brutto 1650 Euro abzüglich durchschnittlich 324 Euro Sozialabgaben)
    Zählt Wohngeld zu seinem Einkommen? (Wohngeld der Familie 266 Euro bei 854 Euro Warmmiete)
    Zählt das nicht eigene Kind als unterhaltsberechtigt mit? Es erhält 191 Euro Halbwaisenrente, da die Mutter aber kein Einkommen hat, wird sie ja indirekt mit unterhalten.
    Dürfen “neue” Kredite der Familie (Waschmaschine und Kühlschrank mussten in den letzten 12 Monaten ersetzt werden, da defekt) negativ gewertet werden?
    Meine Schwiegerkinder geben sich wirklich alle Mühe, mit dem geringen Familieneinkommen auszukommen, bedienen dabei alle Forderungen pünktlich und erziehen ihre Kinder zu guten Menschen. Wenn es finanziell nicht so knapp wäre, würden sie auch diese gern bezahlen, aber wovon?
    Für eine baldige Antwort, vielleicht auch Hinweise außerhalb meiner Fragen, wären wir Ihnen sehr dankbar.

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann mir vorstellen, dass dies eine schwierige persönliche Situation für Sie ist. Ihr pfändbares Einkommen richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Diese können Sie in der aktuellen Pfändungstabelle einsehen:

    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um feste Grenzen. Je mehr Sie verdienen, desto mehr dürfen Sie auch behalten. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass sich Mehrarbeit lohnen soll, daher ist jeder dritte Euro über der Pfändungsgrenze unpfändbar. Wenn Sie genau wissen möchten, wie hoch Ihr pfändbares Einkommen ist, dann nutzen Sie unseren Pfändungsrechner.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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