Abführung des Pfändbaren Anteils des Nettogehalts

Ist befinde mich momentan in einer Privatinsolvenz und würde gerne wissen, ob es tatsächlich möglich ist den Betrag auch selber an den Insolvenzverwalter abzuführen jeden Monat so dass der kommende Arbeitgeber komplett außen vor bleibt.
Da ich ein neues Arbeitsverhältnis eingehen werde würde ich gerne meinen pfändbaren Anteil selber abführen. Ist das machbar oder muss dies über den Arbeitgeber abgewickelt werden?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in einigen Fällen kann der Insolvenzverwalter die Lohnpfändung in eine Kontopfändung umwandeln, so dass Ihr Arbeitgeber außen vor gelassen wird. Dies ist jedoch daran geknüpft, dass bei Durchführung einer Lohnpfändung ihr Arbeitsverhältnis gefährdet sein würde. Generell gilt jedoch, dass ein bestehendes Insolvenzverfahren und eine damit verbundene Pfändung kein Kündigungsgrund darstellen.
    Sie sollten die Möglichkeit der Umstellung mit Ihrem Insolvenzverwalter absprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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