Anfrage neue Insolvenzordnung bei laufender Insolvenz

Hallo Herr Krauss,

vor einem Jahr führten Sie mich erfolgreich und auf sehr gutem Weg in die Privatinsolvenz. Danke erst einmal dafür. Meine Frage bezieht sich auf die Laufzeit. Laut dem was ich selber im Internet finde schaut es so als als würde ich einen riesen Nachteil im Vergleich zur neuen Insolvenzordnung haben. Ich habe ca. 35.000€ Schulden die ich seit einem Jahr zurück zahle. Wenn heute jemand 100.000€ Schulden hat und in die Insolvenz geht würde dies bedeuten das er trotz höherer Verbindlichkeiten viel trotz das er ein Jahr nach mir in die Insolvenz geht 2 Jahre vor mir fertig ist und mehr Geld erlassen bekommt als ich überhaupt schulde?

Kann man hier gegen nicht einen Widerspruch einlegen und sich an das Verfassungsgericht wenden? Es mag sein das ich leider nur falsche Informationen gefunden habe daher wende ich mich wegen der guten Erfahrungen mit Ihrer Kanzlei mit dieser Frage einfach mal an Sie und würde mich freuen eine Aussagekräftige Antwort zu bekommen die mir verdeutlicht wie es wirklich ausschaut und was ich tun kann bzw. muss.

Vielen Danke
T. Franke

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zunächst danke ich Ihnen für Ihr Lob! Es freut mich sehr, dass unsere anwaltlichen Begleitung Ihren Erwartungen entsprochen hat.

    Eine Verfassungsbeschwerde ist rechtlich äußerst komplex. Sollte dieses Vorgehen sinnvoll ist, unterstützen wir gerne unsere Mandanten bei der Vorbereitung der notwendigen Schritte.

    Rufen Sie uns gerne an, damit wir die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten besprechen.

    Andre Kraus

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