Antrag auf einmalige Erhöhung des Freibetrages
Wie kann man den Antrag auf einmalige Erhöhung des Freibetrages bei einer Überschreitung des Freibetrages durch Überweisung von Nebenkosten-Guthaben, Stromguthaben und Stiftungsmittel-Überweisung (für Möbel und Medikamente) am besten begründen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
der von Ihnen angestrebte Pfändungsschutzantrag bedarf einer sehr individuellen, einzelfallspezifischen Betrachtung. Sollten Sie anwaltliche Unterstützung bei der Begründung Ihres Antrages benötigen, können Sie sich gerne mit unserem Sekretariat in Verbindung setzen: 0221 – 6777 005-0. Im Rahmen eines kostenfreien, telefonisches Erstberatungsgespräches können wir ein mögliches, gemeinsames Vorgehen näher erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt