Antrag zur Insolvenz noch vor Eingang des Rentenbescheids

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bin seit über einem Jahr AU und habe nun den Antrag auf EU Rente gestellt.Ich habe durch den Tod meines Mannes ,einer Restschuldversicherung die den Kredit nicht ausgeglichen hat und einem Gläubiger der nach 21 Jahren jetzt die Witwenrente pfändet keine andere Möglichkeit als die Insolvenz (wenn möglich die über 3 Jahre) beantragen zu müssen.Meine Frage ist nun,raten Sie mir die Insolvenz jetzt noch vor Eingang des Rentenbescheides zu beantragen.(Wann der Rentenbescheid eingeht und ob er überhaupt bewilligt wird ist unklar) und wenn ja ,ob ich ab Antragstellung alle Zahlungen einstellen soll.Meine Schufa ist noch ok.
Ferner kann der Vermieter mir wegen der Insolvenz die Wohnung kündigen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    sofern Sie nicht mehr zahlungsfähig sind, ist es im Regelfall sinnvoll eine Insolvenz einzuleiten.
    Dies können Sie auch vor Erhalt des Rentenbescheids unternehmen.

    Sofern Sie erwerbsunfähig sind, entfällt die Erwerbsobliegenheit im Rahmen der Insolvenz. Sie müssten daher keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

    Überdies ist anzuraten, keine Zahlungen mehr an die Gläubiger zu tätigen, damit es nicht zu einer Gläubigerbegünstigung kommt, welche einen Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung darstellen könnte.

    Die Insolvenz stellt keinen Kündigungsgrund für das Mietverhältnis dar. Lediglich wenn Sie mit der Mietzahlung in Verzug kommen, kann dies unter Umständen ein Kündigungsgrund sein.

    Sehr gerne können Sie einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin vereinbaren, unter der Rufnummer: 0221 – 6777 00 55. In diesem können wir Ihren Fall im Detail besprechen und im Folgenden für Sie ggf. ein Insolvenzverfahren einleiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    V.Ghendler
    Rechtsanwalt

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