Anzeigepflicht Umzug Privatinsolvenz
Guten Tag Herr Kraus,
ich habe eine kurze Frage zur Verbraucherinsolvenz: Ich ziehe aus Berlin nach Bayern und werde dort eine neue Arbeit aufnehmen. Wie zeige ich den Umzug dem Insolvenzgericht und TH an? Per Brief, Einschreiben oder reicht eine Email oder Fax?
Vielen Dank!
Insi
Guten Tag,
schreiben Sie dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder einen einfachen Brief und fügen Sie jeweils eine Kopie Ihres neuen Arbeitsvertrages bei. Ein Einschreiben können Sie natürlich aus Vorsicht wählen – nötig ist dies m. E. in Ihrer Situation nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt