Auskunft vom Insolvenzverwalter

Hallo,

muss der Insolvenzverwalter den Schuldner über die Finanzen informieren? Wieviel schon einbezahlt wurde. Wir bekommen keinerlei Informationen zum Stand der Dinge. Nicht einmal was die Lohnsteuerrückerstattung gebracht hat. Wir haben schon öfter nachgefragt, aber keinerlei Aufstellung oder Auskünfte erhalten
Gruß
Nicole

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte*r Fragesteller*in,

    die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei ist auf Insolvenzrecht spezialisiert und bietet eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren:
    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Zur Beantwortung Ihrer Frage: In einem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter die Aufgabe, die Gläubiger zu befriedigen und das vorhandene Vermögen gerecht zu verteilen. Hierzu benötigt er Informationen über die finanzielle Situation des Schuldners und das vorhandene Vermögen. Der Schuldner ist daher verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zu geben.

    Der Insolvenzverwalter hat dem Schuldner Auskunft darüber geben, welche Gläubigerforderungen angemeldet wurden, welche Forderungen bereits beglichen wurden und welche Forderungen noch offen sind. Er hat den Schuldner über den Stand des Insolvenzverfahrens und die Finanzen zu informieren.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Gerne können Sie bei weiteren Fragen einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Die Antwort stellt keine rechtliche Gewähr dar.

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