Darf ich wärend der Privatinsolvenz auswandern (inkl. Abmeldung aus D und Anmeldung in Spanien)? Muss ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Verfahrens noch in Deutschland gemeldet sein?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2015-04-08 11:00:002015-04-08 11:00:00Auswanderung während Insolvenz
1Antwort
Johanna Heinrich says:
Sehr geehrter Fragensteller,
zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen Sie zwingend Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihr Antrag als unzulässig abgewiesen.
Grundsätzlich können Sie nach Verfahrenseröffnung auswandern. Dieser Umstand muss zwingend dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden.
ZU BEACHTEN: Ihre Mitwirkungs- und Auskunftspflichten! Während des gesamten Verfahrens, sind Sie dem Insolvenzverwalter gegenüber verpflichtet Ihren Mitwirkungs- und Auskunftspflichten sowie Ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen. Andernfalls kann es zu einer Versagung der Restschuldbefreiung kommen (s. hierzu: http://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/die-versagungsgrunde-im-insolvenzverfahren/). Diese Pflichten umfassen ebenfalls den Umstand, dass Sie sich auf Anforderung im Büro des Insolvenzverwalters hier in Deutschland persönlich einfinden müssen.
Gerne würden wir Ihre Situation im Rahmen eines kostenlosen, telefonischen Erstberatungsgespräches erörtern. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse unser Sekretariat.
Sehr geehrter Fragensteller,
zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen Sie zwingend Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird Ihr Antrag als unzulässig abgewiesen.
Grundsätzlich können Sie nach Verfahrenseröffnung auswandern. Dieser Umstand muss zwingend dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden.
ZU BEACHTEN: Ihre Mitwirkungs- und Auskunftspflichten! Während des gesamten Verfahrens, sind Sie dem Insolvenzverwalter gegenüber verpflichtet Ihren Mitwirkungs- und Auskunftspflichten sowie Ihrer Erwerbsobliegenheit nachzukommen. Andernfalls kann es zu einer Versagung der Restschuldbefreiung kommen (s. hierzu: http://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/die-versagungsgrunde-im-insolvenzverfahren/). Diese Pflichten umfassen ebenfalls den Umstand, dass Sie sich auf Anforderung im Büro des Insolvenzverwalters hier in Deutschland persönlich einfinden müssen.
Gerne würden wir Ihre Situation im Rahmen eines kostenlosen, telefonischen Erstberatungsgespräches erörtern. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse unser Sekretariat.
0221 – 6777 00 55
Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Heinrich vom Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei