Auszahlung Lebensversicherung

Guten Tag,

darf ich die Auszahlug einer Lebensversicherung (10.000 €) in der Privatinsolvenz behalten? Macht es einen Unterschied, ob ich mich schon in der Wohlverhaltensphase befinde oder davor, also das Insolvenzverahren noch nicht aufgehoben ist?

Hinweis: Wir haben die Lebensversicherung einfach vergessen, also auch nicht angegeben. Die Gesellschaft rief uns an und fragte, was mit dem Geld passieren soll. Nun haben wir es erst mal auf das Konto eines Freunde überweisen lassen.

Ist damit unsere Insolvenz evtl. gefährdet bzw. die Befreiung von der Restschuld?

Wenn ein Bekannter davon erfährt und er gibt sein Wissen an den Insolvenzverwalter weiter, würde das die Insolvenz gefährden oder aufheben?

Danke für Ihre Antwort.

Beste Grüße
Mr. Hope

1 Antwort
  1. Rewi
    says:

    Hallo Hope,

    wenn du die Versicherung nicht angegeben hast, liegt für einen Gläubiger ein Versagungsgrund nach § 290 Absatz 1 Nr. 6 InsO vor. Allerdings: wo kein Antragsteller, da kein Versagungsantrag. Solange kein Gläubiger die Auszahlung mitbekommt, gibt es keinen Antrag.

    Zum Behaltendürfen: falls der Treuhänder einen sog. Vorbehalt der Nachtragsverteilung eingetragen hat, geht das Geld an die Insolvenzmasse. Aber so geht es an dich. Schau nach im Protokoll über den Schlusstermin.

    Allerdings riecht ein Behalten in jeden Fall nach Minderung der Insovlenzmasse, da die Lebensversicherung nicht im Insolvenzantrag angegeben wurde..

    VG REWI

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