Autobesitz

Mein Bruder wird Insolvenz anmelden müssen.
Unsere Idee ist, damit er sein Gebrauchtwagen behalten kann, den er auch für die Arbeit benötigt, dass ich den Wagen pro forma “kaufe” und auf mich zulasse.
Ist es sicher, dass das nicht strafbar ist?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist es möglich einen PKW auch während der Insolvenz weiter zu benutzen, wenn dieser für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig ist und der Wert des Fahrzeugs nicht übermäßig hoch ist.

    Sollte der PKW verkauft werden sollen, hat der Insolvenzverwalter das Recht diesen Kauf anzufechten. Dann müsste der Wagen wieder an Ihren Bruder zurückgeführt werden und könnte dann gepfändet werden. Durch eine Transaktion von vermögenswerten Gegenständen, wie z.B. ein PKW, die unter Wert erfolgt, kann er sich unter Umständen auch wegen Bankrotts strafbar machen.

    Zur Möglichkeit den PKW während der Insolvenz zu behalten, empfehle ich Ihnen folgenden Artikel:
    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/auto-in-privatinsolvenz-so-behalten-ihr-auto/

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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