Beendigung Privatinsolvenzverfahren

Mein Verfahren läuft fast 6 Jahre.
Gibt es denn keine Vorschriften auch für das Amtsgericht,
wann das Privatinsolvenzverfahren beendet wird.
Ich hatte nur Bankschulden. Die Verwertung war nur mein Gehalt.
Ich halte es daher unbegründet, das Verfahren einfach nicht zu beenden.
Der Nachteil ist, das nach Ablauf der 6 Jahre, die pfändbaren Anteile vom Gehalt (800) Euro, weiterhin bezahlt werden müssen, bis zur Erteilung der RSB.
Alle anderen Nachteile brauche ich nicht aufzählen.
Darf man hier nicht von Ungerechtigkeit sprechen?
Sicher kommt einer der sagt, wo denn die Gerechtigkeit der
Gläubiger bleibt. Das ist aber ein anderes Thema.
Immer wieder heißt es, das das Verfahren nach ca. 2 Jahren beeendet
ist. Niemals habe ich vorher gelesen, das es auch über 6 Jahren nicht beendet wird.
Ich könnte ein Buch schreiben, über das Verhalten der Treuhänder ( wenn viel Gehalt zur Verfügung steht).
Ich kann nur allen raten, nur als Hartz4 Empfänger einen Antrag zu stellen.

2 Kommentare
  1. Thomas
    says:

    Die Wohlverhaltensperiode fängt nach Aufhebung des Privatinsolvenzverfahren an. Die Insolvenz ist nicht beendet worden. Also liegt auch kein Versagungsgrund vor. Das Amtgericht teilte mir mit, das soweit alles in Ordnung ist.

    Meine Frage geht dahin, wie lange eine Treuhänder das Verfahren einfach laufen lassen darf. Deshalb habe ich eine Vermutung, die sehr oft auch so gesehen wurde:

     Der Treuhänder im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren erhält von den eingehenden Beträgen 15 % . In der Wohlverhaltensperiode erhält er jedoch nur 5 %. Mit anderen Worten, der Treuhänder im eröffneten Verfahren verdient bei denselben eingehenden Beträgen dreimal soviel wie der Treuhänder in der Wohlverhaltensperiode. Insofern ergibt sich für einen Treuhänder natürlich potentiell ein sehr starker finanzieller Anreiz, das eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren in die Länge zu ziehen.

    Und dieses darf eben nicht sein. Schade das man als Insolvenzler keine Rechte hat.

    Sollte man diese wirklich ausüben, wer weiß was dem Treuhänder noch so alles einfällt.

  2. Admin
    says:

    Hallo Thomas,

    um auf Ihre Frage einzugehen, würde ich mehr Informationen benötigen. Ich müsste wissen, weshalb sich das Insolvenzverfahren hinzieht. Sind Sie in der Privatinsolvenz? Ist das Privatinsolvenzverfahren beendet worden? Gab es ein Versagungsverfahren vor Beginnder Wohlverhaltensperiode? Gab es ein Versagungsverfahren nach der Wohlverhaltensperiode?

    Grundsätzlich und mangels Kenntnis Ihres Sachverhalts empfehle ich Ihnen zunächst, das Insolvenzgericht und den Treuhänder anzuschreiben.
     

    Mit freundlichen Grüßen
     

    Andre Kraus

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert