Berechnung der Unpfändbaren Bezüge § 850a

Hallo meine Frage ist: Wie oder Wo kann ich von meinem Lohn die oben genannten Bezüge wie Urlaubsgeld, Überstunden und Weihnachtsgeld nachrechnen bzw. ausrechnen. Die Lohnbuchhaltung in meiner Fa. blickt da, so denke ich nicht ganz durch und zieht mir oft zu viel ab.

Mit freundlichen Grüßen

G.M.

2 Kommentare
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sonderbezüge sind oft vollständig unpfändbar. Einen Überblick über Ihr pfändungsfreies Einkommen erhalten Sie unter: https://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/pfandungsfreies-einkommen/
    Der Arbeitgeber, bzw. die Lohnbuchhaltung haftet für eine fehlerhafte Berechnung des pfändbaren Einkommens. Sollte dies daher der Fall sein, sollten Sie sich unbedingt an die Lohnbuchhaltung wenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

    • Bandit
      says:

      Hallo vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Mfg G. Müller

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