berechnung unterhaltspflichiger person

lch bin alleinerziehende Mutter mein Sohn 17 hat im August seine Ausbildung begonnen mein Treuhänder weiss es gestern bekam ich Post von meinemAG iich soll bis Mitte September mitteilen das ich Kindergeld beziehe ledig bin und die Da den vom Sohn tue ich das nicht wird er nicht mehr berücksichtigt als Unterhaltspflichtige Person muss nicht der Treuhaedler meinem AG die Ausbildung meines Sohnes mitteilen und wird er noch berücksichtigt ich verdiene 1170 netto beziehe keinen unterhält seit 12 Jahren es ist schwer in der Insolvenz mit so vielen Fragen allein zu stehen und ich finde es toll wie viele Menschen sie helfen und dafür ein schönen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Adamski,
    vielen Dank für Ihre Frage. Ihr Sohn ist bis zur Beendigung seiner ersten Berufsausbildung unterhaltsberechtigt. Daher erhöht diese Unterhaltspflicht den Pfändungsfreibertrag.

    Ich empfehle Ihnen den den Artikel “Unterhaltspflichten in der Pfändungstabelle: Diese Unterhaltspflichten erhöhen Ihren Pfändungsfreibetrag” auf unserer Webseite, den Sie unter diesem Link lesen können: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-in-der-pfaendungstabelle-diese-unterhaltspflichten-erhohen-ihren-pfaendungsfreibetrag/

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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