Einkommenssteuerrückerstattung – Fahrkosten
Gibt es die Möglichkeit, die Einkommenssteuerrückerstattung zu behalten, wenn Sie nur aus den berufsbedingten Fahrtkosten besteht (tägl. 250 Km Hin- und zurück, 125 Km einfach)?
Ich meine die Fahrtkosten für 2015 (bis August 2015), da war ich noch im Insolvenzverfahren und bin seit August 2015 in der Wohlverhaltensphase.
Ich rede von wirklich hohen Fahrtkosten, die auch tatsächlich angefallen sind, dadurch, dass mein Arbeitsplatz 130 Km weit entfernt liegt.
Den Antrag für die Einkommenssteuer für 2015 wurde noch NICHT eingereicht.
Danke.
Sehr geehrter Herr Michael,
vielen Dank für Ihre Frage. Zu dieser Thematik möchte ich Ihnen folgenden Artikel auf unserer Webseite empfehlen:
http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/steuererstattung-und-insolvenz-wann-koennen-sie-eine-steuererstattung-im-insolvenzverfahren-behalten/
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt