Entschädigungszahlung

Guten Tag
Ich bin in der Privat-Insolvenz und habe das 5. Jahr abgeschlossen. Nach einem Unfall 2005 im Ausland ( EG ) wurde mir durch ärztlichen Fehler das Genick gebrochen. Ich sitze seitdem im Rollstuhl. Nun hat das Gericht nach 11 Jahren mir den Betrag von 120.000,– Euro als Entschädigung zugesprochen. Kann ich diesen Betrag behalten oder nicht? Auf die Zeit gerechnet würde der Betrag bei monatlich 833,– Euro liegen. Als Kleinrentner bekomme ich monatlich 750,– Euro und bin meiner Frau gegenüber unterhaltsverpflichtet, die eine Rente von 275,– Euro monatlich erhält.
Für eine Auskunft bedanke ich mich.
Kleinrentner

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Anhand Ihrer Informationen kann ich keine abschließende Bewertung des Sachverhaltes vornehmen. Grundsätzlich sind Ansprüche wegen immaterieller Schäden übertragbar und pfändbar. Darum sind Ansprüche auf Zahlung von Schmerzensgeld infolge ihrer Übertragbarkeit als pfändbar und damit in der Insolvenz als Bestandteil der Insolvenzmasse anzusehen.

    In der Wohlverhaltensphase sieht die Situation anders aus: Wenn der Anspruch in der Wohlverhaltensphase entstanden ist, bekommt der Treuhänder das Schmerzensgeld nicht, weil es nicht zum abzuführenden Einkommen und Vermögen gehört.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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