Erstberatung

Was muss ich für die erste telefonische Erstberatung alles raussuchen? Und soll ich dem Gerichtsvollzieher sagen das ich privat Insolvenz beantrage? Kann keinen klaren Gedanken mehr fassen! Hab den Termin mit dem Gerichtsvollzieher versäumt und ihm eine Nachricht geschickt weil man ihn in der Woche nur 2 Stunden erreicht! Was droht mir?
Mit freundlichen grüßen!

3 Kommentare
  1. Magnus B.
    says:

    Dear,
    I’m looking to liquidate my UG, and would like to see if I could do it without a block year.
    Looking forward to your response.

    All the best,
    Magnus

    • Andre Kraus
      says:

      Dear Magnus,

      thank you for contacting us. A member of our department for company law will be in touch with you shortly to provide more information about how to liquidate your UG.

      Kind Regards

      A. Kraus
      Attorney at law

  2. Andre Kraus
    says:

    Hallo,

    Ihre Nachfrage ist berechtigt. Die meisten Anrufer bereiten sich auf ein Gespräch vor, indem Sie sich einen Überblick über die wesentlichen Punkte einer Entschuldung Notizen machen. So können diese von uns ohne Weiteres besprochen werden.

    Die wesentlichen Fragen bei einer Entschuldung sind:

    – Höhe Ihrer gesamten Schulden
    – Anzahl Ihrer Gläubiger
    – Schuldenstruktur – welche Gläubiger haben Sie?
    – Höhe Ihres Nettoeinkommens
    – Anzahl Ihrer Gläubiger
    – Ihre Laufenden Verpflichtungen wie Finanzierungen, Versicherungen
    – Vermögenswerte: Immobilie, PKW usw.

    Wenn Sie diese Informationen zusammengesucht haben, gestaltet sich ein Gespräch über eine Entschuldung zielführend – zumeist kann ich Ihnen einen Weg zur für Sie besten Entschuldungsart aufzeigen, sei es durch eine Insolvenz oder einen Vergleich.

    Im Falle der Nichtwahrnehmung eines Termins mit dem Gerichtsvollzieher sollten Sie grundsätzlich einen weiteren Termin wahrnehmen. Mehr hierzu hier: http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/eidesstattliche-versicherung-folgen-bei-verweigerung/

    Mit freundlichen Grüßen

    RA A. Kraus

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