Erteilung der Restschuldbefreiung

Guten tag
Ich habe heute ein schreiben von Amtsgericht bekommen das mir meine restschuldbefreiung am 20.11.2015 erteilt wurde. Zusätzlich steht da drin das ich für die schufa löschung selbst zu ständig bin. Ich habe von bekannten Kreis gehört das eine Löschung in schufa erst nach drei jahre möglich sei. Ist das wahr? Bin ich weiterhin negativ im schufa und habe keine Möglichkeit da mich löschen zu lassen?
LG aras

2 Kommentare
  1. Sascha
    says:

    ich brauche bitte hilfe , meine vorzeitige rechtschuldbefreijung kann nur dann erteilt werden wenn alle masseverbidlichkeiten insbesondere die verfahrenskosten gedeckt sind. ich kann aber leider den betrag nicht auf einmal bezahlen weil ich hartz4 empfänger bin , bitte gibt es eine möglichkeit auf einen anderen weg das ich die restschuldbefreiung durchkriege ??? mfg

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Aras,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung werden Sie frei von allen Verbindlichkeiten. Dies können Sie der Schufa mitteilen. Am Schluss des Gesamtverfahrens speichert die Schufa den erfolgreichen Abschluss nochmals für 3 Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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