Forderung vor der Insolvenzeröffung

Hallo,

Hatte im Jahr 2015 eine Beschäftigung als Helfer zur Aushilfe habe vom Jobcenter eine Überzahlung bekommen die nicht durch mein verschulden zustande gekommen ist die sie jetzt zurückfordern meine Frage:Meine Privatinsolvenz wurde am 20.01.2016 eröffnet laut schreiben vom Gericht, kann diese Forderung noch mit in der Insolvenz aufgenommen werden oder bekomme ich jetzt Probleme mein Schlusstermin ist am 25.10.2016 vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Steinadler53

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet alle Forderungen die vor der Antragstellung entstanden beim Insolvenzgericht anzugeben. Sie können in diesen Fällen die Forderung unter Umständen beim Insolvenzverwalter nachmelden.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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