Frage Privatinsolvenz / Kindesunterhalt

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

– Privatinsolvenz seid 05.2015
– 2 Unterhaltspflichtige Kinder (Unterhalt je Kind 355€)
– Nettoeinkommen 1900€
– Aktuelle Pfändung für die INSO 78€

Das eine Kind wird dieses Jahr 18 und der Unterhalt wird sich verringern. Das zweite Kind kommt durch die Mutter/Jugendamt ins Internat, da eine schwere
ADHS Erkrankung vorliegt und dort sind dann auch beide Elternteile Unterhaltspflichtig.

Nun meine eigentliche Frage:

Wenn sich die höhe des Kindesunterhaltes dann bei beiden Kindern z.B. auf 250€ pro Kind verringert, muß ich dann mehr an den Insolvenzverwalter abgeben?
Weil Unterhaltspflichtig bin ja dann immer noch, oder!?!?

Kurz gefragt, wirkt sich die höhe des Unterhaltes auf die Pfändungshöhe aus??

Vielen Dank für Eure Antworten!

Lieben Gruß

Rudi

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken.

    Bzgl. der genauen Bestimmung Ihres pfändbaren Einkommens dürfen wir Sie auf folgende Beiträge auf unserer Homepage hinweisen:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/10832/

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/pfaendungstabelle-2016-ermitteln-sie-ihre-pfaendungsgrenzen/

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert