Frage zu den Kosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Nachfrage zu Ihren Kosten: Im Kostenrechner wird unterschieden zwischen Schuldenvergleich und Privatinsolvenz. Wenn ich in Privatinsolvenz will, dann muss ich aber ja vorher einen Vergleich mit den Schuldnern versuchen. Bei 11 Stück z.B., wie bei mir, kostet nach ihrem Rechner, der Schuldenvergleich 873,46 Eur und die Insolvens ja 655,21 Eur. Ist der Vergleichsversuch in den Kosten für die Insolvens schon enthalten oder ist das so zu verstehen, dass erst die Gebühren für den Schuldenvergleich gezahlt werden und dann noch extra die für die Insolvens also zusammengerechnet werden muss. Das habe ich nicht ganz verstanden. Ich freue mich auf ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
W.

3 Kommentare
  1. Andre Kraus
    says:

    Genau, das ist der Fall.

    Richtig, in solchen Fällen geben wir unseren Mandanten für den Auftrag auf Privatinsolvenz einen 50% Nachlass – weil dieser Aufwand für uns komplett entfällt.

    Viele Grüße

  2. Bernd W.
    says:

    Sehr geerhter Herr Kraus,

    das bedeutet, wenn ich in die Insolvenz will kostet das 655,21 Eur und dabei ist der Einigungsversuch schon enthalten, richtig?
    Ist dann die Insolvenz billiger, wenn ich erst einen Schuldenvergleich probiere, der nicht funktioniert, weil 2 Vergleichsversuche brauche ich ja nicht machen, oder?
    MfG
    Wittchen

  3. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Wittchen,

    zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz führen wir mit den Gläubigern einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durch. Dabei wird den Gläubigern ein Angebot unterbreitet. Wenn dieses abgelehnt wird, sind die Voraussetzungen einer Privatinsolvenz erfüllt und wir stellen sofort eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus. In den allermeisten Fällen versenden wir dabei einen sogenannten Nullplan. Zum Abschluss erstellen wir den Privatinsolvenzantrag.

    Im Falle eines Schuldenvergeiches ist unsere Tätigkeit hinsichtlich der außergerichtlichen Einigung umfassender: Nach dem ersten Vergleichsvorschlag übersenden wir unseren Mandanten eine komplette Auswertung. Hiernach unterbreiten wir den Gläubigern ein weiteres Angebot. Wir führen diese Nachverhandlung durch, um die Zustimmung der Gläubiger zu erreichen, welche unser Angebot abgelehnt haben oder ein für Sie untragbares Gegenangebot unterbreitet haben. Erst nach der Angebotsnachbesserung senden wir unseren Mandanten eine Endauswertung des Vergleiches zu.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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