Fragen zur Insolvenz

Hallo..
ich bin in der Wohlverhaltensphase und habe drei Fragen:
a) Sind angesparte Werte,zb. TV,Pc oder Auto ( je unter 1000Euro) in irgendeiner Art pfändbar oder kann der Inso-Verwalter diese verkaufen?
Angespart durch eigenes Einkommen (Rente ca 850 E)

b)Kann der Inso-Verwalter um seine Kosten zu decken an mein Bankkonto?
nur Rente mon.ca 850 E

c) Was passiert eigentlich wenn ich die Kosten für den Inso-Verwalter nicht aufbringen kann? Pfändung meines Einkommens??? Pfändungsfreigrenze??
Über die Kosten bin ich vorher nicht aufgeklärt worden.Eigentlich DARF ich ja keine neuen Schulden machen..habe aber praktisch ja gleich bei antrag ca 700 Euro neue Schulden beim Inso-Verwalter ????

bedanke mich für Ihre Antwort….mfg

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in der Wohlverhaltensphase dürfen sie sparen. Folglich müssen Sie auch nicht fürchten, dass Ihnen die genannten Gegenstände gepfändet werden.

    Da sie mit Ihrer Rente unter der Pfändungsfreigrenze von 1079,99€ liegen, dürfte Ihnen diese nicht gepfändet werden.

    Grundsätzlich ist das Insolvenzverfahren kostenpflichtig. Diese Kosten sind auch regelmäßig von dem Schuldner zu tragen. Können Sie als Schuldner die Verfahrenskosten nicht tragen wird der Antrag auf Stundung gestellt. Dies ist vermutlich auch bei Ihnen geschehen. Im Zuge der Stundung werden zunächst die Verfahrenskosten von den pfändbaren Beträgen während des Verfahrens gedeckt. Ist dies mangels bis zur Restschuldbefreiung nicht möglich, so sind diese Kosten innerhalb weiterer vier Jahre zurückzuzahlen, soweit das Einkommen eine bestimmte Grenze erreicht. Sind auch nach diesen vier Jahren die Kosten nicht beglichen, werden diese erlassen.

    Somit gilt für Sie, dass wenn Ihre Einkommenssituation sich nicht ändert, Ihnen am Ende die Verfahrenskosten erlassen werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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