Geld aus Unfallversicherung und Krankentagegeld

Sehr geehrter Herr Kraus,
ich befinde mich schon in der Verbraucherinsolvenz leider ist mein Anwalt im Urlaub der mir bei der Eröffnung der Insolvenz geholfen hatte.
Ich werde von meiner Unfallversicherung einen höheren Geldbetrag erhalten ,durch eine schwere OP und durch eine andere Versicherung erhalte ich Krankentagegeld.
Meine Frage wird genauso verwahren als ob es ein Gehalt bekomme ?
Oder ist es dann eine Entscheidung oder ein Vergleich zwischen Treuhänder und mir dann ?
Vielen Dank

2 Kommentare
  1. Coco
    says:

    Vielen Dank Herr Kraus,

    ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode da z.b von meinem Gehalt mein Arbeitgeber dem Treuhänder Kanzlei eine gewisse Summe abführt schon.

    Vielen Dank nochmals für die schnell Antwort

  2. Andre Kraus
    says:

    Hallo COCO,

    mit dem Krankentagegeld wird in der Privatinsolvenz genauso verfahren, wie mit einem Gehalt.

    Der Betrag aus der Krankenversicherung wird leider wie Neuerwerb behandelt – besser wäre, wenn eine Auszahlung in der Wohlverhaltensperiode erfolgen könnte: http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/neuerwerb/

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus

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