Geldgeschenke während der Wohlbehaltensphase
Guten Tag,
Wenn ich während meiner Insolvenz Geldgeschenke erhalte ( Tochter, Stiefmutter..usw,)
Was passiert damit ? Muß ich das abgeben ?
Ich bekomme in 2 Monaten eine Rente in Höhe von 180,- € ( war immer selbständig ).
Werde wohl weiter arbeiten müssen, um zu überleben…..
Also jetzt schenkt mir z.B. meine Stiefmutter einen Goldbarren über z.B. 10.000,- €
Was passiert damit?
Sehr geehrter Herr Möhl,
vielen Dank für Ihren Beitrag. In der Wohlverhaltensperiode darf neben speziellen Vermögenszuflüssen (z.B. Erbschaft) nur noch der pfändbare Teil des Einkommens verwertet werden. Zuwendungen dürfen hingegen nicht verwertet werden. Sie dürfen diesen daher, wenn Sie Vermögenszuflüsse in dieser Phase erzielen, behalten. Sie müssen Zuwendungen in der Wohlverhaltensperiode auch nicht dem Treuhänder mitteilen, da Sie Ihre Vermögensverhältnisse in dieser Phase nur auf Verlangen des Treuhänders offenlegen müssen, § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Gerne können wir uns in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch mit Ihrer Situation auseinander setzten und Ihre Möglichkeiten der Entschuldung besprechen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt