Geldzahlungen von Dritten in der Privatinsolvenz

Eine Tochter von mir beantragt die Privatinsolvenz. Ist es gesetzeswidrig während dieser Zeit z.B. monatliche Barzuschüsse zu geben oder die Übernahme der Mietkosten direkt gegenüber dem Vermieter vorzunehmen?
Damit könnte sich m.E. das zur Verfügung stehende Einkommen erhöhen, ohne dass die Gläubiger befriedigt werden könnten.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Geschenke in Bar würden theoretisch zur Insolvenzmasse fallen. Ihre Tochter müsste das Geld streng genommen beim Insolvenzverwalter angeben und dieser würde die Zahlung dann pfänden. Ein Verschweigen des Bargeschenks wäre theoretisch sogar ein Grund für eine Versagung der Restschuldbefreiung, wenn der Insolvenzverwalter davon erfahren würde.
    Wen Sie das Geld direkt an den Vermieter überweisen, handelt es sich allerdings meiner Ansicht nach nicht um eine Schenkung, da Ihre Tochter nie selbst Eigentümerin des Geldes wird. Diese Zahlung wäre also meiner Ansicht nach erlaubt und nicht pfändbar.
    Strafbar würden Sie sich sowieso nicht machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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