genossenschaftsanteil

Genossenschaftsanteil: ich wohne in einer genossenschaft6s wohnung und hab auch einen anteil in wie weit kann der insolvenzverwalter diesen kündigen ich würde dann auch die wohnung verlieren

3 Kommentare
  1. Mathias
    says:

    Lieber Herr Kraus. Ich bin seit ca. einem halben Jahr insolvent und ach ich muss meine Genossenschaftsanteile (1040)Euro in raten a 45 Euro monatlich abzahlen. Muss ich nach dem neuen Gesetz trotzdem weiterzahlen?

  2. Admin
    says:

    Hallo Markus,
    In aller Regel kündigen Insolvenzverwalter im Rahmen des Privatinsolvenz die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, um das Auseinandersetzungsguthaben zur Insolvenzmasse zu ziehen. Der Genossenschaftsanteil ist ein Vermögensgegenstand des Schuldners. 

     
    Nach der neuen Rechtslage wird sich daran allerdings etwas ändern. Nach § 67c GenG neuF werden Inhaber von Genossenschaftsanteilen voraussichtlich Mietern angeglichen. Es wird ein Schutz insoweit bestehen, als die Höhe des genossenschaftlichen Geschäftsguthabens höchstens das Vierfache des monatlichen Nutzungsentgelts (ohne Betriebskostenpauschale) oder höchstens 2.000 Euro beträgt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt
    • Peter S.
      says:

      Hallo Herr Kraus,

      aber hat denn Markus JETZT irgendwas davon, denn das neue Gesetz greift ja noch nicht, und wenn es dann greifen wird, doch nur für die Insolvenzanträgte ab 01.07.2014, oder?

      Mit Grüßen

      Peter Schreiben (bin in der selben Situation)

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