Getrennt was darf ich verdienen

Guten Tag. Ich habe mich vor 2 Monaten von meinen Mann getrennt . Wir haben gemeinsam vor 4, 5 jahren private insolvenz. Meine frage ist : was darf ich verdienen wenn ich alleine mit 2 kinder ( 15 und 9 ) lebe . Der vater zahlt unterhalt . Der insolvenzberater meinte ich dürfte nur 1080 euro verdienen weil ich das Kindergeld und unterhalt bekomme . Mein ex Mann dagegen viel mehr . Mfg

Getrennt was darf ich verdienen

Guten Tag. Ich habe mich vor 2 Monaten von meinen Mann getrennt . Wir haben gemeinsam vor 4, 5 jahren private insolvenz. Meine frage ist : was darf ich verdienen wenn ich alleine mit 2 kinder ( 15 und 9 ) lebe . Der vater zahlt unterhalt . Der insolvenzberater meinte ich dürfte nur 1080 euro verdienen weil ich das Kindergeld und unterhalt bekomme . Mein ex Mann dagegen viel mehr . Mfg

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Viola,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich sind Ihre 2 Unterhaltsberechtigten Kinder bei der Berechnung Ihres Pfändungsfreien Einkommens zu berücksichtigen. Wenn Sie jedoch Unterhaltsleistungen für die Kinder in voller Höher beziehen, bspw. durch den Vater, so werden diese bei der Berechnung Ihres Pfändungsfreien Einkommens nicht mitberücksichtigt. Nur wenn sich eine Differenz ergibt, also der Kindsvater nicht für den gesamten Unterhalt aufkommen kann, wird dieser Betrag (die Differenz) Ihrem Pfändungsfreibetrag gut geschrieben.

    Mit freundlichen Grüßen,
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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