gewerbeanmeldung

Sehr geehrte damen und herren

Kurz zu meiner Situation,
Ich bin verheiratet und habe ein kind knapp 2jahre alt.
Bin hauptberuflich beschäftigt und verdiene ca 2200netto
Meine frage ist; kann ich ein kleingewerbe anmelden und dies nebenbei ausüben? Wenn ja was würde mir davon bleiben? Wie wird das dann alles berechnet?
Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo Tropper,

    Sie können eine Selbstständigkeit als Nebentätigkeit betreiben und dennoch einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Das genaue Kriterium ist der Umfang Ihres Umsatzes – der darf jährlich 2100 € nicht überschreiten (http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/privatinsolvenz-regelinsolvenz-privatinsolvenz-trotz-selbststandigkeit-als-nebentatigkeit/).

    Wenn Sie sich bereits in einer Verbraucherinsolvenz befinden, ist ein Gewerbe überhaupt kein Problem. Sprechen Sie dann allerdings mit dem Treuhänder über den Umfang der Einnahmen, die Sie hieraus behalten dürfen – hierzu näher: http://anwalt-kg.de/faq/privatinsolvenz-recht/regelinsolvenz/wie-hoch-ist-meine-pfandungsfreigrenze-als-unternehmer-oder-selbststandiger/

    MfG

    Andre Kraus

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