Gläubiger hat selbst Insolvenz angemeldet.
Der Gläubiger hat seine Geldforderung beim zuständige Gericht angemeldet und kurz danach selbst Insolvenzantrag gestellt.GmbH (Gläubiger) Durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gesellschaft wurde aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.Was wird jetzt mit meinen Schulden ? muss ich die bezahlen?oder nicht?
Danke
Hallo xx,
wenn jetzt ein Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihrer GmbH eröffnet worden ist, heißt es leider nicht, dass auch Ihre persönlichen Schulden getilgt werden. Um diese zu verlieren, sollten Sie Privatinsolvenz oder ggf. Regelinsolvenz beantragen.
MfG
Andre Kraus
Rechtsanwalt