Gläubigerantrag

Hallo Herr Kraus,

Ich möchte in der nächsten Zukunft Privatinsolvenz beantragen. Allerdings möchte ich noche ein, zwei Monate abwarten und befürchte deshalb einen Gläubigerantrag .
Falls das geschieht, muss dann eigentlich der aussergerichtliche Einigungsversuch stattgfinden?

Besten Dank!
Harald Fischer

1 Antwort
  1. Admin
    says:

     

    Sehr geehrter Herr Fischer,
     
    Falls ein Ihrer Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt, so wird das Insolvenzgericht Ihnen nach §§ 306 III, 305 III S. 3 InsO die Möglichkeit geben, einen eigenen Antrag zu stellen. Davon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, denn nur mit einem eigenen Antrag können Sie auch einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen. 
     
    Ihr Insolvenzantrag muss auch nach den Vorschriften des § 305 I InsO erfolgen. Das bedeutet für Sie: ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern muss unternommen werden. Das Verfahren über den Gläubigerantrag ruht in diesem Fall und wird erst nach dem Ablauf der Frist von drei Monaten fortgesetzt.
     
    Mit besten Grüßen
    Andre Kraus

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