ein in der Privatinsolvenz erworbenes Auto ist ein sogenannter “Neuerwerb”. Diesen können Sie behalten und nutzen, wenn Sie sich in der Wohlverhaltensperiode befinden. Der Wert ist dann egal – Sie können sich also auch ein teures Auto kaufen.
Mehr zum Neuerwerb: http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/neuerwerb/
MfG
RA A. Kraus
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Sehr geehrte Frau H.,
ein in der Privatinsolvenz erworbenes Auto ist ein sogenannter “Neuerwerb”. Diesen können Sie behalten und nutzen, wenn Sie sich in der Wohlverhaltensperiode befinden. Der Wert ist dann egal – Sie können sich also auch ein teures Auto kaufen.
Mehr zum Neuerwerb: http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/neuerwerb/
MfG
RA A. Kraus