Insolvenz und Immobilie im EU-Ausland
Hallo,
ich erwäge die Privatinsolvenz, habe allerdings ein Haus im EU-Ausland, das mir hälftig gehört – Belastung noch ca. 65%. Kennen Sie sich auch mit einem solchen Aspekt aus und können zu den besonderen Problemen dieser Konstellation beraten?
Danke und Gruß
Cäcilie
Hallo Cäcille,
leider sollten Sie alle Immobilien grundsätzlich im Insolvenzantrag angeben, auch wenn diese im Ausland belegen sind.
Natürlich kann der Insolvenzverwalter/das Insolvenzgericht nur den aktuellen Stand Ihres Grundbucheintrags sehen. Aber dennoch könnten Sie sich durch Nichtangabe strafbar machen.
Gerne können Sie uns Anrufen.
MfG
RA Andre Kraus