Insolvenz und Immobilie im EU-Ausland

Hallo,

ich erwäge die Privatinsolvenz, habe allerdings ein Haus im EU-Ausland, das mir hälftig gehört – Belastung noch ca. 65%. Kennen Sie sich auch mit einem solchen Aspekt aus und können zu den besonderen Problemen dieser Konstellation beraten?

Danke und Gruß
Cäcilie

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo Cäcille,

    leider sollten Sie alle Immobilien grundsätzlich im Insolvenzantrag angeben, auch wenn diese im Ausland belegen sind.

    Natürlich kann der Insolvenzverwalter/das Insolvenzgericht nur den aktuellen Stand Ihres Grundbucheintrags sehen. Aber dennoch könnten Sie sich durch Nichtangabe strafbar machen.

    Gerne können Sie uns Anrufen.

    MfG

    RA Andre Kraus

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