Insolvenzplan während des Insolvenzverfahrens

Hallo,
ich befinde mich im Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Insolvenzplan wurde heute vom Amtsgericht bestätigt.
Darf mein Gehalt noch gepfändet werden oder muss ich warten bis das Ende des Insolvenzverfahrens beschlossen wird.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    durch die Bestätigung des Plans wird dieser wirksam. Pfändungen durch alle am Plan sowieso beteiligten Gläubiger, können nicht länger vorgenommen werden.

    Der Gläubiger einer nicht im Plan enthaltenen Forderung ist berechtigt, die im Plan vermerkte Quote vom Schuldner zu verlangen. Diese Berechtigung entfällt nur, wenn eine Präklusionsklausel i.S.d. § 189 InsO im Plan enthalten ist. Ist die Klausel enthalten, ist die Geltendmachung von nicht angemeldeten Forderungen nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach der Bestätigung des Plans nicht länger möglich.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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