Kontopfändung

Hallo liebe Leute,habe gehört, wenn Mensch am Monatsende noch Geld auf seinem Guthabenkonto hat, würde das spätestens im zweiten Monat trotz P-Konto und laufendem Insolvenzverfahren einfach runtergenommen. Ist da was drann? Kann mir jemand sagen, auf welchen Paragrafen man sich da beruft? Vielen Dank für Eure Mühen im voraus, ich hab in der Insolvenzordnung nichts gefunden, grüße Euch

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    grundsätzlich schützt Sie Ihr Pfändungsschutzkonto nur im Rahmen Ihrer individuellen Pfändungsfreigrenzen.

    Zur genauen Funktionsweise empfehlen wir folgende Beiträge auf unserer Homepage:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/das-p-konto-alles-wissenswerte-zum-pfandungsschutzkonto/

    http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/p-konto-die-vorteile-und-nachteile-eines-pfaendungsschutzkontos-der-entschuldung/

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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