Kosten Beratung und Begleitung durch Sie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit dem 15.01.2015 nicht mehr selbstständig und habe auch weniger als 19 Gläubiger aus dieser Zeit. Mit allen Gläubigern habe ich eine außergerichtliche Einigung versucht zu erzielen. Mit etlichen ging das gut, und die Raten wurden mal mehr, mal weniger, mal gar nicht von mir bezahlt. Seit einiger Zeit laufen einige Mahnverfahren gegen mich, welche ich nicht mehr bezahlen kann. Meine Selbstständigkeit habe ich aufgeben. Gegenwärtig verfüge ich über kein Vermögen. Ich bin seit August 2014 in der Unternehmensgesellschaft meiner Mutter als Geschäftsführer eingetragen. Diese tätigkeit bringt mir aber nachweislich und auch vertraglich mit der UG vereinbart noch keine Einnahemn, da wir im Aufbau dieser UG sind. Zudem belasten mich meine eigenen Schulden so sehr, dass ich den Kopf für diese Tätigkeit nicht frei habe.
Gegenwärtig belaufen sich meine Schulden auf ca. 160.000€ – 180.000€

Ich möchte gerne in die Privatinsolvenz, möchte das aber gleich von Beginn an korrekt angehen.

Hierzu einige Fragen:

1. Wird mein Vermieter über meine Insolvenz in Kenntnis gesetzt, wenn ich keine Schulden bei ihm habe und er kein Gläubiger ist? Miete wird von meiner Mutter bezahlt, Mietvertrag läuft aber auf mich

2. Verliere ich meinen Handyvertrag? (Keine Schulden beim Anbieter)

3. Verliere ich meine Tätigkeit in der UG meiner Mutter, bei der ich als Geschäftsführer angestellt bin?

3.1. Ich besitze ein Firmenkonto der UG, wo ich eine Kontokarte habe.
Diese Konto läuft aber auf der UG meiner Mutter…trotzdem habe ich eine Vollmacht auf das Konto. Muss dieses als P Konto umgewandelt werden, und kann darauf gepfändet werden?
4. Wie teuer kommt mich Ihre Beratung und Betreuung des Antrages?

4.1. Wenn ich das Geld für Ihre Kosten nicht habe, was kann ich tun, um trotzdem mit Ihnen diesen Weg gemeinsam zu gehen?

Ich bitte um zeitnahe Antwort und Anweisung über die weiteren Schritte.

Vielen DANK!

MfG
S. Hirsch

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Hirsch,

    1) Leider wird er es erfahren – der Insolvenzverwalter wird sich an ihn wegen der Kaution wenden. Diese ist aber nicht gefährdet, solange Sie weiter in der Wohnung leben. Auch ist die Insolvenz kein Kündigungsgrund.

    2) Sie verlieren selbstredend nicht Ihren Handyvertrag.

    3) Sie werden weiter als Geschäftsführer tätig sein – Insolvenz führt nicht zum Ausschluss der Geschäftsführertätigkeit

    3.1) Weil das Konto alleine der UG zuzuordnen ist, wird es nicht der Insolvenzmasse zufließen, sodass Sie es nicht in ein P-Konto umwandeln müssen.

    4) Wir haben einen Festpreis, der Abhängig von der Anzahl Ihrer Gläubiger ist. Bei 5 Gläubigern beträgt er z. B. 565,25 €. Hier unsere Preise: http://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/kosten/ Sollten Sie dies nicht leisten können, können wir Ihnen eine Ratenzahlung anbieten. Anderenfalls besteht auch die Möglichkeit unserer kostenfreien Tätigkeit bei Beratungshilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert