Lebenspartner

Guten Tag,

In wie fern wird das Gehalt bzw. Vermögen von meiner Lebenspartnerin in die Privatinsolvenz mit eingerechnet?

Mfg

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich ist Ihre Lebenspartnerin nicht von Ihrer Privatinsolvenz betroffen. Somit findet auch keine anteilige Anrechnung ihres Gehaltes oder Vermögens statt, so dass es allein auf Ihr Gehalt oder in Ihrem Eigentum befindliche Vermögensgegenstände ankommt.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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