grundsätzlich ist Ihre Lebenspartnerin nicht von Ihrer Privatinsolvenz betroffen. Somit findet auch keine anteilige Anrechnung ihres Gehaltes oder Vermögens statt, so dass es allein auf Ihr Gehalt oder in Ihrem Eigentum befindliche Vermögensgegenstände ankommt.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ist Ihre Lebenspartnerin nicht von Ihrer Privatinsolvenz betroffen. Somit findet auch keine anteilige Anrechnung ihres Gehaltes oder Vermögens statt, so dass es allein auf Ihr Gehalt oder in Ihrem Eigentum befindliche Vermögensgegenstände ankommt.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt