Mietkaution

Guten Tag, meine Frage ist ob der Vermieter zwangsläufig von einer Insolvenz durch den Treuhänder informiert wird oder ob ich die Mietkaution (700€) “freikaufen ” kann?Vielen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich wird der Vermieter durch den Insolvenzverwalter informiert. Hintergrund ist, dass der Insolvenzverwalter nach § 109 Absatz 1 Satz 2 InsO erklären muss, dass gewisse Ansprüche dem Vermieter gegenüber nicht geltend gemacht werden können.
    Jeder Insolvenzverwalter/Treuhänder wird also direkt nach der Verfahrenseröffnung gegenüber dem Vermieter die Erklärung abgeben, damit er nicht für die Miete haftet und nicht den Mietvertrag kündigen muss. Oft erfährt der Vermieter daher, unabhängig von der Mietkaution, dass sich der Mieter im Insolvenzverfahren befindet.
    Dies stellt jedoch keinen Kündigungsgrund dar!

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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