muß ich im vorraus der iso verwalterin 478 e bezahlen aus einem 3 monatigen minijob

muß ich als privatinsolventer an die iso anwältin z.b.475 euro zahlen im vorraus obwohl das das verfahren noch am laufen ist und die gläubiger noch geprüft werden .auch habe ich aus zwei fälle restschuldversicherungen noch gut haben zu erzielen weil die versicherung noch nicht gezahlt hat ,-kann die insoverwallterin mir schon im vorfeld gelder ein fordern aus ein 300 euro job der schon 3 monate zurück liegt mir bleiben ca 11oo euro zum leben weil ich diabetiker bin meine rente hat die isoverwalterin schon gepfändet jetzt möchte sie nochmal 478 euro haben aus den 1100 e grundsicherung was ich nicht aufbringen kann ,darf sie das? um antwort wird gebeten

1 Antwort
  1. Johanna Heinrich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    gegen unrechtmäßige Maßnahmen des Insolvenzverwalters kann man vorgehen.

    Hier haben wir einige Ratschläge zum Umgang mit dem Treuhänder für unsere Mandanten zusammengestellt:
    http://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/ihre-rechte-gegenuber-dem-treuhander/

    Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses, telefonisches Erstberatungsgespräch an. In diesem Rahmen können wir Ihren Fall in allen Einzelheiten besprechen.

    Bei Interesse können Sie sich gerne zur Terminvereinbarung an unser Sekretariat wenden:

    0221 – 6777 00 55
    Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT

    Freundliche Grüße vom Team der KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei

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