Nachzahlung Einkommenssteuer bzw. Rückzahlung getätigter Erstattunegn aus den Jahren 2010 und 2011

Meine Frau und ich befinden uns mittlerweile in der Wohlverhaltensphase. Für die Jahre 2010 und 2011 erhielten wir eine Steuerrückerstattung, welche vollständig in die Insolvenzmasse ging, also an unsere Treuhänderin. Nun schrieb uns das Finanzamt an und verlangt außer den in Summe erstatteten ca 2000,- € weitere ca. 2000,- € zurück. Da wir aber das eine Geld selbst nie erhalten haben und das andere Geld nicht haben, verwiesen wir auf unsere Privatinsolvenz und dass ich zudem im Moment leider in Kurzarbeit bin. Das Finanzamt interessierte dies nicht und hat weder dem zugestimmt, sich das eine Geld von der Insolvenzverwalterin zurückzuholen, als auch der Bitte sich bis zum Ende der Insolvenz im Mai 2016 zu gedulden, wonach wir gerne in Raten die Steuerschuld begleichen würden. Leider ist unsere Treuhänderin ein wenig Aufklärungsarm und unsere Rechtschutzversicherung bietet leider keinen kompetenten Anwalt, welcher uns vernünftig über Recht und Pflicht aufklären könnte. Was ist nun möglich oder nicht ? Muss diese Rückforderung nicht auch in die Insolvenz laufen ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Klinge,

    grundsätzlich muss Ihr Insolvenzverwalter hier aktiv werden. Sofern die Forderung aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag stammt, wäre diese grundsätzlich von der Restschuldbefreiung umfasst. Versuchen Sie bitte nochmals, Ihren Insolvenzverwalter zu kontaktieren. Zusätzlich empfiehlt sich Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzgericht, um den Sachverhalt mitzuteilen.

    Zu diesem Thema empfehlen wir auch folgenden Beitrag auf unserer Homepage:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/steuererstattung_insolvenzrecht/

    Mit freundlichen Grüßen

    V.Ghendler
    Rechtsanwalt

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