Neues Konto erröffnen

Hallo Herr Kraus,

Folgende Frage: mein altes Konto ist gepfändet . Nun will in den nächsten Tagen ein neues Konto eröffnen.

1. Was erzählt man der neuen Bank falls sie nach der alten Bank fragt?
2. Was halten Sie von Internet-Banken ?

Vielen Dank für dieses Forum!
VG Ceylan T.

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Hallo,

    1) Ich würde an Ihrer Stelle offen damit umgehen. Wenn sich die neue Bank weigert, Ihnen ein Konto zu eröffnen, würde ich darauf mit den Worten “Mein Rechtsanwalt, der mich bei meiner Entschuldung berät, hat mich darauf hingewiesen, dass ich einen Anspruch auf Einrichtung eines Guthabenkontos habe.” auf eine Eröffnung bestehen.

    Die Banken haben sich selbst verpflichtet, jedem ein nicht überziehbares Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen – unabhängig von einem negativen Schufa Eintrag usw. Ausnahmen machen sie v. a. bei Kunden, die sich früher nicht vertragsgemäß verhalten haben. Wenn Sie also bei einer Bank bereits ein Konto hatten und dieses gekündigt worden ist, sind die Aussichten, dort wieder ein Konto zu eröffnen recht schlecht. Anderenfalls haben Sie allerdings einen Anspruch auf Eröffnung.

    2) Ich Empfehle Ihnen, ein Konto bei einer Sparkasse oder einer Volksbank zu eröffnen. Trotz Selbstverpflichtung versuchen viele Banken, sich Ihrer Eröffnungspflicht zu entziehen. Bei den beiden genannten kommt ein Entgegenkommen öfter vor.

    Von Internet Banken halte ich nur insoweit mehr, als Sie in Ihrer Situation persönlichen Nachfragen entgehen, weil es nicht zum persönlichen Kontakt kommt. Sollte Ihnen die Kontoeröffnung versagt werden, können Sie die Bank schriftlich zur Eröffnung auffordern. Sie können zudem bei mehreren Banken Anträge stellen und so die Wahrscheinlichkeit einer reibungslosen Kontoeröffnung erhöhen.

    MfG
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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