Obligenheiten in der Wohlverhaltensphase

Muss ich eine Änderung meines Familienstandes (ich habe geheiratet) dem Insolvenzverwalter mitteilen?

3 Kommentare
  1. Herrjeh99
    says:

    Danke für die Antwort.
    Nachfrage: Mir ging es mehr drum, ob es eine Obligenheitspflicht in der Wohlverhaltensphase ist, die Änderung des Familienstandes mitzuteilen. Unterhaltsverpflichtungen bestehen keine meiner Frau gegenüber.
    Ich wollte nur wisen, ob ich Pflichten verletze, wenn ich die Änderung des Familienstandes dem Verwalter / Treuhänder *nicht* mitteile.
    Danke und viele Grüße!

  2. Johanna Heinrich
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    Sie sollten diesen Umstand unbedingt Ihrem Insolvenzverwalter mitteilen. Sofern Sie für Ihre Ehefrau unterhaltspflichtig sind, könnten sich für Sie die Pfändungsfreigrenzen verschieben. Ihnen stünde dann monatlich mehr Geld zur Verfügung.

    Wir empfehlen zu diesem Thema auch folgenden Beitrag auf unserer Homepage:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/insolvenztabelle-so-wenden-tabelle-richtig-an/

    Mit freundlichen Grüßen,

    Team der KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei

  3. Lilly
    says:

    Hallo herrjeh99,
    Genau diese Frage stellte ich vor einiger Zeit hier auch und die Antwort War NEIN.
    Nun war es aber bei mir so,ich musste beim Insolvenz Verwalter ein Formular unterschreiben, dass besagt wenn sich in meinen persönlichen Verhältnissen etwas ändert dieses sofort zu melden !
    Und die Heirat gehörte dazu.
    Ich hab einen nicht sehr netten Brief bekommen .
    Also, egal wie und was ,ich würde es melden mit Kopie der Eheurkunde, es hat keinerlei Nachteile.
    Liebe Grüße Lille

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