P-Konto und Zahlungen an Verwandte

Sehr geehrter Herr Ghendler,

ich habe eine Frage zum P-Konto. Mein Girokonto ist im Plus, Pfändungen sind mir momentan auch nicht bekannt. Macht es trotzdem Sinn im Hinblick auf eine bevorstehende Privatinsolvenz jetzt schon ein P-Konto einzurichten?

Und wie schaut es mit den Zahlungen an “Verwandte” vor Insolvenzantragsstellung aus? Miete und Strom werden vom Konto von meinem Freund abgezogen. Darf ich an ihn die Hälfte der Miete überweisen oder kann diese Zahlung dann angefochten werden?

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Aus unserer Sicht macht es meistens Sinn, ein P-Konto einzurichten: http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/p-konto-und-insolven/

    Wenn ihr Freund gleichzeitig Ihr Vermieter ist, dürfte kein Problem bestehen – es läge ein sog. “Bargeschäft” vor.

    MfG

    A. Kraus

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