Pacht wird nicht gezahlt!

Hallo,
ich habe eine Frage: meine Pächterin eines Frieseurstudios kam letzten Monat per Telefon mit der Infomation das Sie Privatinsolvenz angemeldet hat und meine Pacht nicht bezahlt, es sollte sich der Insolvenzverwalter bei mir melden, dies tat er aber nicht! Ich habe Ihn mitte des Monats angerufen und er teilte mir mit ab 1.03. würde die Miete wieder laufen und ich bekomme alles schriftlich.Die Pächterin hat in den 4 Jahren schon 2 Abmahnung erhalten wegen unregelmäßiger Zahlung, der Vertrag mit der Pächterin läuft zudem noch bis zum 31.07.2016 die kündigung habe ich am 23.01.verschickt per Einschreibe.Kann ich die Pächterin fristlos kündigen? ich habe nix schriftlich das Sie in der Insolvenz ist und es meldet sich ja auch keiner!
Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar!!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich darf ein Pachtverhältnis nicht vom Verpächter aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gekündigt werden. Es besteht kein Sonderkündigungsrecht.
    Sie dürfen als Verpächter auch nicht wegen Zahlungsverzugs außerordentlich kündigen, wenn der Mieter vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Miete schuldig geblieben ist. Die mietrechtliche Regelung, dass nach zwei offen stehenden Mieten fristlos gekündigt werden darf, ist nicht anwendbar. Zum Schutz des Mieters besteht eine Kündigungssperre, § 112 InsO. Dort ist geregelt:

    „Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
    1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
    2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.“

    Sie dürfen also nur dann fristlos kündigen, wenn im laufenden, eröffneten Insolvenzverfahren der Mieter zwei Mieten schuldig bleibt. In diesem Fall gelten wieder die üblichen mietrechtlichen Regelungen.

    In Ihrem Fall ist dies leider lediglich eine Monatsmiete.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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