Pfändung nach Ablauf von 6 Jahren

Guten Tag, mein Verbraucherinsolvemzverfahren wurde am 03.11.2009 eröffnet. Kann ich davon ausgehen,das ab dem 04.11.2015 nichts mehr von meinem Einkommen gepfändet wird, auch wenn die Restschuldbefreiung noch nicht erteilt ist?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie müssen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens nicht mehr an den Treuhänder abführen, wenn das Insolvenzverfahren und die Wohlverhaltsperiode beendet sind. Wenn Sie den genauen Termin wissen möchten, sollten Sie Kontakt zum Insolvenzgericht oder zum Treuhänder aufnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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