Pfändungsfreigrenze

Hallo,habe folgende Frage.
Meine Ehefrau die ich in diesem Jahr im November geheiratet habe,ist seit 5 Jahren in privatinsolvenz. Ich bin seit drei Jahren in der Insolvenz. Meine Frau verdient 1261,00 Brutto und auf Steuerklasse 5, ca.880,00 Netto.
Ich verdiene 1700,00 Brutto und auf Steuerklasse 3, 1351,00 Netto.
Weder mein Insolvenzanwalt noch der meiner Frau sind bereit unsere Pfändungsfreigrenze auf verheiratet zu setzen, mit der Begründung das meine Frau über 399,00 Euro verdient.
Weder sie kann alleine den Lebensunterhalt bestreiten, noch ich. Was kann man dagegen machen?
Ich leiste ihr Unterhalt in Form von Miete und Unterkunft und sie mir in Form von Lebensmitteln.
Mein Einkommen ist für Wohnung mit Nebenkosten schon weg.
Mfg.Peter

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie können Ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen, wenn Sie Ihrer Frau unterhaltspflichtig sind. Sie sind Ihrer Frau unterhaltspflichtig, wenn Sie weniger als 800,00 Euro monatliches Nettoeinkommen hat. Dies ist hier leider nicht der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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