Pfändungsfreigrenze – Kontopfändung
Guten Abend,
wie schnell erhalte ich vom Insolvenzgericht eine Bescheinigung über einen höheren Pfändungsfreibetrag zwecks Erhöhung der Kontopfändungsgrenze? Oder kann dies ein Anwalt bescheinigen?
Vielen Dank im voraus!
Hallo Bambi,
die sogenannte Bescheinigung nach § 850k ZPO kann Ihnen Ihr Arbeitgeber oder die Stelle, welches Ihr Einkommen auszahlt zumeist kostenfrei ausstellen. Wenn dies nicht erfolgt oder Sie die P-Konto Bescheinigung lieber von einer dritten Stelle erhalten wollen, um nicht über Ihre finanzielle Situation zu reden, können Sie gerne bei uns anrufen. Wir stellen unseren Mandanten regelmäßig eine Bescheinigung aus.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus