Pfändungstabelle 2012 Beratung

Guten Tag Herr Kraus,

Ich suche einen Insolvenzanwalt in Köln der mir mit der Pfändungstabelle 2012 behilflich sein könnte.
Ich benötige eine Beratung zum dem Thema, da ich der Meinung bin, dass in meinem Fall (Scheidung, Unterhalt) zu viele Ausnahmen bestehen… Für mich alleine ist es ein wenig undurchsichtig. Bieten Sie einen solches Beratungsgespräch an?

Danke im Voraus

MfG
Klaus-Dieter H.

1 Antwort
  1. Admin
    says:

     

    Hallo Klaus-Dieter,
    wir beraten Sie gerne zu den Theme Privatinsolvenz oder außergerichtlicher Vergleich. Die Pfändungstabelle ist dabei immer ein wichtiges Thema:

    nach der Pfändungstabelle bestimmt sich, welchen Betrag Sie in der Privatinsolvenz behalten dürfen – das sogenannte "pfändungsfreie Einkommen".

    Ermitteln Sie dazu zunächst Ihr bereinigtes Nettoeinkommen. Dazu bestimmen Sie als erstes Ihren Nettolohn. Als Lohn zählt Ihr Gehalt, das ALG 1 oder 2 oder Ihre Besoldung, wenn Sie Beamter sind. Ziehen Sie davon Zulagen des Arbeitgebers, Nachzahlungen oder die Hälfte des Weinachtsgeldes ab.

    Um nun anhand der Pfändungstabelle Ihre Pfändungsfreigrenze zu bestimmen, nehmen Sie das bereinigte Nettoeinkommen und bestimmen Sie nun die Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten. Den in der Tabelle ausgewiesenen Betrag können Sie behalten.

    Wenn Sie geschieden sind, schulden Sie womöglich Ihrer Ex-Ehefrau und Ihren Kindern Unterhalt. Damit dieser nach der Pfändungstabelle Berücksichtigung findet,  müssen Sie es der Person auch gewähren. Wenn Sie weder Natural- noch Barunterhalt gewähren, ist die unterhaltsberechtigte Person in der Pfändungstabelle nicht zu berücksichtigen.

    Gerne können Sie sich in dieser Frage und wegen aller anderen Probleme bei Ihrer Entschuldung an uns wenden. Ich möchte Sie schließlich auf zwei userer Artikel verweisen, die Ihnen helfen, die Pfändungstabelle richtig zu lesen und Ihren Pfändungsfreibetrag zu bestimmen:

    http://anwalt-kg.de/rechtsproblem/aussergerichtlicher-vergleich/pfandungstsabelle-und-pfandungsfreigrenzen/

     

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