Pfändungstabelle verstehen
Guten Tag Herr Kraus,
ich kann die Pfändungstabelle eigentlich verstehen, habe aber eine Klarstellungsfrage, die für die Privatinsolvenz wichtig ist. Wenn in einer Familie mit zwei Partnern ein Kind da ist, bei welchem Partner wird das Kind mitgerechnet? Dies ist wichtig, um den Pfändungsfreibetrag festzustellen, den wir im Privatinsolvenzverfahren behalten werden. danke Ihnen.
Guten Tag,
Bei den Pfändungsfreibeträgen werden die Kinder als unterhaltsberechtigte Personen den beiden Partnern zugerechnet – d. h. der Pfändungsfreibetrag ist bei beiden Partnern zu erhöhen. Ein Abzug bei einem der Partner erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt