PKW in Privatinsolvenz

PKW in Privatinsolvenz

Hallo Herr Kraus,

wie verhalte ich mich in Bezug auf mein Auto. Dies ist von der Bank finanziert? Macht es Sinn weiterhin die mon. Rate zu Zahlen? Ich habe die Befürchtung den Wagen ohnehin entweder durch Kündigung der Bank wegen der Insolvenz oder durch Wegnahme durch den Insolvenzverwalter zu verlieren. Gerade eben musste ich fast 1000€ für Reparaturen dafür bezahlen. Neuer Turbolader, neue Bremsen und neue Ölleitungen mussten bezahlt werden da ich sonst nicht zur Arbeit komme. Den Wagen benötige ich, um zu meinen weit entfernten Job zu kommen! Fakt ist, dass ich 5 Std. tägl. Arbeitsweg per öffentlichen Verkehrsmitteln zu so hohen Kosten habe. Dies wäre fast identisch mit den Fahrkosten per Auto wäre mit unterschied das mein Arbeitsweig dann 4mal so viel Zeit kosten würde wie bisher. Ich bin nicht sicher ob diesüberhaupt zumutbar ist, meine Ansicht nach leider nicht.

MfG Remi

1 Antwort
  1. Admin
    says:

     

    Der PKW wird aller Voraussicht nach von der Bank verwertet, wenn es zur Privatinsolvenz kommt. Der Wagen steht aller Voraussicht nach im Sicherungseigentum der finanzierenden Bank. Insofern sollten Sie den Wagen weiterbezahlen, wenn Sie diesen vor dem Eintritt des Privatinsolvenzverfahrens benötigen – damit er Ihnen nicht vorzeitig genommen wird. Im Verbraucherinsolvenzverfahren wird der Treuhänder den Vertrag über den Wagen kündigen. Nur im Ausnahmefall wird er es Ihnen erlauben, diesen zu behalten und die Raten weiter zu bezahlen. 

     

    Eine Möglichkeit besteht, um diesen nutzen zu lönnen. Eine dritte Person übernimmt Ihren Finanzierungsvertrag und bezahlt die Raten. Gleichzeitig lässt sie Sie den Wagen nutzen.

    Problematisch ist hierbei, dass der Wagen nicht in Ihrem Eigentum steht. Wenn er das würde, könnten Sie diesen problemlos behalten bzw. der Treuhänder würde ihn verkaufen und Ihnen aus dem Erlös einen günstigeren Wagen überlassen. Wenn der Fall aber so gelagert ist, wie Ihrer, wird er den Finanzierungsvertrag voraussichtlich kündigen. In diesem Fall sollten Sie sich im Vorfeld der Privatinsolvenz um einen Ersatzwagen kümmern. Das können Sie machen, indem Sie sich jetzt durch Einstellung der Zahlungen an Ihre Gläubiger finanziellen Spielraum verschaffen und einen Wagen erwerben. Eine andere Möglichkeit ist es, die Situation wie gehabt zu belassen und dann im Insolvenzverfahren, sobald dieser Wagen weg ist, einen günstigen Wagen auf Ratenbasis zu erwerben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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