Privatinsilvens, Beschulß vom Amtsgericht
Ich habe vom Amtsgericht einen Beschluss bekommen und weiß nicht was er bedeutet.
Er lautet: wird nach rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung vom 16.10.2013 und Abhaltung des Schlusstermins gem. § 200 InsO aufgehoben.
Danke
Hallo Jumbo,
Sie befinden sich nun in der Wohlverhaltensperiode – gratulation!
Vor allem können Sie nun neue Gegenstände erwerben / Zuwendungen empfangen und alles behalten. Hier mehr dazu: http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/neuerwerb/
MfG
RA A. Kraus