Privatinsilvens, Beschulß vom Amtsgericht

Ich habe vom Amtsgericht einen Beschluss bekommen und weiß nicht was er bedeutet.

Er lautet: wird nach rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung vom 16.10.2013 und Abhaltung des Schlusstermins gem. § 200 InsO aufgehoben.

Danke

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo Jumbo,

    Sie befinden sich nun in der Wohlverhaltensperiode – gratulation!

    Vor allem können Sie nun neue Gegenstände erwerben / Zuwendungen empfangen und alles behalten. Hier mehr dazu: http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/neuerwerb/

    MfG

    RA A. Kraus

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